Digitale Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten, uneingeschränkt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. In einem zunehmend digitalisierten Umfeld ist es daher wichtig, dass der Zugang zu digitalen Informationen und Funktionen für alle möglich ist.

Nutzergruppen

Blinde, sehbehinderte, hörbehinderte, motorisch oder kognitiv eingeschränkte Nutzer haben erhöhte und teilweise unterschiedliche Anforderungen wie bspw. Tastatur- statt Mausbedienung, Vergrößerbarkeit, hohe Kontrastwerte oder Videos mit Untertiteln. Von barrierefreiem Design profitieren häufig auch mit geringeren oder temporären Einschränkungen.

Schwerbehinderte Menschen in Deutschland

Zum Jahresende 2017 lebten rund 7,8 Millionen und damit ca. 10% der gesamten Bevölkerung in Deutschland mit einer Behinderung. Im Vergleich zum Jahr 2015 bedeutet dies einen Anstieg von 151.000 bzw. 2,0 %. [Quelle: Statisches Bundesamt, Wiesbaden - www.destatis.de - Pressemitteilung 25. Juni 2018]

Leistungsangebot

Das Beratungsangebot bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit Ihrer digitalen Produkte. Webseiten und Anwendungen werden auf mögliche Barrieren untersucht und konkrete Handlungsempfehlungen zur Optimierung erarbeitet.

Als Ergebnis eines BITV-Audits erhalten Sie einen ausführlichen Prüfbericht mit der Auflistung aller Probleme und konkreten Lösungempfehlungen. Der Prüfbericht dient auch als Grundlage für die Erstellung der "Erklärung zur Barrierefreiheit".

Hier finden Sie weitere Informationen zum Leistungsangebot.

Rechtliche Grundlagen

Die digitale Barrierefreiheit wird durch eine Vielzahl von Gesetzen, Normen, Richtlinien und Verordnungen geregelt:

  1. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0): Die BITV 2.0 legt die Anforderungen für die barrierefreie Gestaltung von Webseiten und anderen digitalen Angeboten öffentlicher Stellen fest.
  2. EN 301 549: Die europäische Norm mit dem Titel "Accessibility requirements for ICT products and services" legt die Anforderungen für die Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Produkten und -Dienstleistungen fest. In einigen Teilen wird auf den internationalen Standard der "Web Content Accessibility Guidelines" (WCAG) verwiesen.
  3. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

    Das BFSG wurde am 20.05.2021 vom Bundestag beschlossen und damit der sogenannte „European Accessibility Act“ (EAA) für Produkte und Dienstleistungen in Deutschland umsetzt. Damit werden unter anderem viele Unternehmen verpflichtet, bis 2025 digital barrierefreie Produkte anzubieten.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen.